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IST IHRE LIEGENSCHAFT HOCHWASSERGEFÄHRDET?

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Heute schon kann das Hochwasserrisiko aufgrund des Ereigniskatasters und der Gefahrenhinweiskarte grob abgeschätzt werden. Bis Ende Jahr 2009 liegt z. B.  für das Siedlungsgebiet im Kanton Aargau die Gefahrenkarte Hochwasser mit Massnahmenplanung flächendeckend vor. Mit diesem Kartenwerk und dem technischen Bericht ist es möglich, parzellengenau festzustellen, ob und in welchem Grad eine Liegenschaft gefährdet ist. Die Risiken können bewertet und bei Schutzdefiziten, auf der Basis eines Schutzkonzeptes, konkrete Schutzmassnahmen gegen Hochwasser ergriffen werden. Wie sie dabei vorgehen können, ist Gegenstand dieses Beitrages.

Gefahrenkarte Hochwasser

Die Gefahrenkarte Hochwasser mit Massnahmenplanung besteht aus mehreren Plänen sowie einem technischen Bericht. Sie wird im Auftrag des Kantons Aargau und in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden durch Ingenieurunternehmungen erstellt. Die wesentlichen Bestandteile sind   

  • die Gefahrenkarte
  • die Schutzdefizitkarte
  • die Schutzhöhenkarten und
  • die Massnahmenplanung.

Weitere Dokumente sind

  • die Fliestiefenkarten und
  • die Objektkategorienkarte.


Wo informieren Sie sich?

Zugänglich ist das Dossier Gefahrenkarte Hochwasser auf den kommunalen und kantonalen Verwaltungen. Vorgesehen ist auch ein elektronischer Zugriff über das geographische Informationssystem des Kantons Aargau.

Wie informieren Sie sich?

Mit der Parzellen- oder Gebäudenummer aus dem Katasterplan, dem Grundbuchauszug oder der Gebäudeversicherungspolice kann jede Liegenschaft in der Gefahrenkarte lokalisiert werden. Die Gemeinde- oder Bauverwaltung gewähren Einsicht in das Dossiers Gefahrenkarte Hochwasser und erteilen entsprechende Auskünfte. Entscheidend für den grundsätzlichen Hinweis auf die Gefährdung ist die Gefahrenkarte. Darin sind unterschiedliche Gefahrenstufen ausgeschieden.

  • Gelb-weiss gestreifte Gebiete weisen auf eine Restgefährdung hin.
  • Gelbe Gebiete stehen für eine geringe Gefährdung.
  • Blaue Gebiete bezeichnen eine mittlere Gefährdung.
  • rote Gebiete signalisieren eine erhebliche Gefährdung.

Liegt ein Grundstück ausserhalb einer Gefahrenstufe, so sind keine weiteren Abklärungen zum Hochwasserschutz zu treffen.

Liegt ein Grundstück in der Gefahrenstufe gelb-weiss oder gelb und ist kein Schutzdefizit ausgewiesen, liegt es im Ermessen der Eigentümer - speziell bei sensiblen Objekten - Schutzmassnahmen zu treffen.

Liegt ein Grundstück in den Gefahrenstufen rot, blau oder gelb und ist ein Schutzdefizit ausgewiesen, ist mit einem Hochwasserschutznachweis eine detaillierte Risikobeurteilung vorzunehmen und ein Schutzkonzept aufzuzeigen.

Risikobeurteilung

Steht die Gefahrenkarte Hochwasser noch nicht zur Verfügung, kann für eine grobe Abschätzung des Hochwasserrisikos auf der Basis des nachgeführten Ereigniskatasters und der Gefahrenhinweiskarte festgestellt werden, ob

  •     das Grundstück in einem Gebiet bekannter Hochwasserereignisse liegt oder
  •     das Grundstück in einem Gebiet liegt, das bei einem „Extremereignis“ von Hochwasser betroffen sein könnte.

Bekannte Hochwasserschäden und Hochwassermarken an Gebäuden weisen auf jeden Fall auf eine Gefährdung bzw. auf ein Schutzdefizit hin.

Steht die Gefahrenkarte Hochwasser und der technische Bericht zur Verfügung lässt sich in Bezug auf die Gefährdung des Grundstückes feststellen:

  •     die Gefahrenstufe
  •     das Schutzdefizit und
  •     die geplanten Massnahmen.

Vertiefte Erkenntnisse für konkrete und objekt-spezifischen Massnahmen ergeben sich aus

  •     den Fliesstiefenkarten und
  •     den Schutzhöhenkarten.

Hochwasserschutzkonzept

Für Gebiete mit einem Hochwasserschutzdefizit werden im technischen Bericht zur Gefahrenkarte Massnahmen empfohlen.

Kanton und Gemeinden sind zuständig und übernehmen

  •    den Unterhalt der Gewässer
  •    die Notfallplanung
  •    die Raumplanung und
  •    die wasserbaulichen Massnahmen.

Grundeigentümer sind verantwortlich für

  •    den Objektschutz.

Ein Hochwasserschutzkonzept verfolgt das Ziel, nach der Risikobeurteilung das Schutzdefizit einer Liegenschaft mit individuellen und objektspezifischen Massnahmen zu beheben. Die gewählten Massnahmen dürfen jedoch keinen nachteiligen Einfluss auf die umliegenden Grundstücke haben.

Zum Schutz vor Hochwasser stehen drei Konzepte zur Wahl:

  •   Nasse Vorsorge: Die Überschwemmung des Gebäudes wird bewusst zugelassen. Der Schaden wird gering gehalten durch die Verwendung wasserunempfindlicher
            Materialien und eine angepassten Gebäudenutzung.         
  •   Abdichtung: Das Gebäude wird als Wanne wasserdicht ausgebildet.
  •   Abschirmung: Das Wasser wird mittels Barrieren oder durch Höherlegung des Gebäudes ferngehalten.

Abgestimmt auf die Gefährdung werden in der Regel sowohl für Neubauten als auch bestehende Bauten Massnahmenkombinationen gewählt.

Fazit

Die Hochwassergefährdung von Liegenschaften ist mit dem Ereigniskataster, der Gefahrenhinweiskarte und insbesondere der Gefahrenkarte Hochwasser festzustellen. Abgestimmt auf die Schutzmassnahmen der öffentlichen Hand kann der Eigentümer mit objektspezifischen Massnahmen die Gebäude vor Hochwasser schützen. Risikobeurteilungen und Konzepte zum Hochwasserschutz erarbeiten unabhängige Beratungsstellen. Hochwasserschutznachweise die durch Fachstellen und Experten geprüft werden, wird die Baubewilligungsbehörde zukünftig einfordern. Rechtzeitig den Rat einer Fachperson einzuholen ist in jedem Fall empfehlenswert.

Alfred Baumgartner

Architekt REG A/SIA

Beratungsstelle

 für Elementarschadenverhütung  056 443 20 11

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Artikel publiziert in der Vision I 2008 von

www.itera.ch