
Heute schon kann das Hochwasserrisiko aufgrund des Ereigniskatasters und der Gefahrenhinweiskarte grob abgeschätzt werden. Bis Ende Jahr 2009 liegt z. B. für das Siedlungsgebiet im Kanton Aargau die Gefahrenkarte Hochwasser mit Massnahmenplanung flächendeckend vor. Mit diesem Kartenwerk und dem technischen Bericht ist es möglich, parzellengenau festzustellen, ob und in welchem Grad eine Liegenschaft gefährdet ist. Die Risiken können bewertet und bei Schutzdefiziten, auf der Basis eines Schutzkonzeptes, konkrete Schutzmassnahmen gegen Hochwasser ergriffen werden. Wie sie dabei vorgehen können, ist Gegenstand dieses Beitrages.







