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Bundesgerichtsurteil vom 10.5.2010

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Wenn die IV für ein Hörgerät zahlt…zahlt die Krankenkasse nichts.

Die Krankenkassen bezahlen in der Regel nichts an Hörsysteme, wenn die Invalidenversicherung (IV) oder die AHV einen Teil daran subventioniert haben.

Gericht

 

Gemäss Mittel- und Gegenstände-Liste der Grundversicherung werden Hörhilfen zwar übernommen – aber nur, wenn Betroffene nichts von der IV oder AHV erhalten, weil die dort die „versicherungsmässigen Voraussetzungen“ nicht erfüllen.

Hier das ganze Bundesgerichtsurteil vom 10.5.2010

http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm

Suchen nach: 9C_710/2009 vom 10.5.2010