pro audito schweiz begrüsst den Vorschlag der ständerätlichen Gesundheitskommission, die Ausschreibungen von medizinischen Hilfsmitteln und somit auch von Hörgeräten im Invalidengesetz zu verankern.
Die Gesundheitskommission des Ständerates will Ausschreibungen medizinischer Hilfsmittel gesetzlich verankern. Sie hat dies mit 9:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden. Die SGK des Ständerates plädiert somit für echten Markt. pro audito schweiz unterstützt den Vorschlag, in Art. 21 quater des Invalidengesetzes die "Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln" zu verankern. Dies ermöglicht es dem Bundesrat, die IV anzuweisen, Hörgeräte in einem Ausschreibeverfahren zu beschaffen.











